Heilversprechen
Heilmittelwerbegesetz :
Aus rechtlichen Gründen beachten Sie bitte folgenden Hinweis: Grundsätzlich soll bei der aufgeführten Therapie nicht der Eindruck erweckt werden, dass dieser ein Heilversprechen zugrunde liegt. Ebenso wenig kann aus den Ausführungen abgeleitet werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen werden.
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